Wertermittlung und Gutachten

Bewertung von Immobilien

  • Einführung in die Wertlehre

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Aufbau eines Wertgutachtens

Einführung in die Wertlehre

Da jede Immobilie ein individuelles Objekt ist, das einer Vielzahl von Wertbestimmenden Einflüssen unterliegt ist die realistische Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ein von subjektiven Faktoren begleiteter Prozess.

Wertgutachten werden für die verschiedensten Nutzungen und Anlässe benötigt.

  • Gerichtsgutachten

  • Verkaufsverhandlungen

  • Beleihungswertermittlung

  • Erbauseinandersetzungen

  • Vermögensbewertung

In diesem Zusammenhang spricht man in der deutschen Wertenlehre  vom Verkehrswert.

Gesetzliche Grundlagen

Sachverständiger ist, wer Sachverstand hat! Diese subjektive Einschätzung, die jeder zunächst für sich selbst trifft, stellt das Sachverständigenwesen in Deutschland vor große Probleme. Einen vom Gesetzgeber festgeschriebenen  Sachkundenachweis gibt es zunächst nicht. Verschiedene Organisationen, Vereinigungen und Kammern treten diesen Tatsachen seit langem entgegen.

Mit dem „öffentlich bestellten- und vereidigten Sachverständigen“ wurde insbesondere für die öffentliche Hand, Gerichte und die Finanzämter eine Möglichkeit geschaffen, den Nachweis über ausreichende Berufserfahrung und –praxis einzufordern.

Um in der Rechtsprechung eine möglichst gleiche und verlässliche Grundlage zu haben, existieren zumindest gesetzliche Richtlinien und Vorschriften, die in der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Aufbau eines Wertgutachtens
  • Deckblatt

  • Inhaltsangaben

  • Zusammenfassung der Ergebnisse

  • Auftragsbeschreibung

  • Beschreibung des Bewertungsobjektes

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Auswahl des Verfahrens

  • Lösungsansatz Wertermittlung

  • Ermittlung des Verkehrswerts

  • Schlussformel

  • Anlagen

Die Erstellung eines Gutachtens vollzieht sich in der Regel in drei Arbeitsschritten: Informationsbeschaffung, Wertermittlung, Dokumentation.

Damit ein Wertgutachten vom Gutachter oder vom Kreditinstitut erstellt werden kann, sind umfangreiche Informationen bzw. Unterlagen erforderlich. Trotz dieser hohen Anzahl von Dokumenten ist immer eine Besichtigung des Objektes zum Wertermittlungsstichtag notwendig.