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Gesetzliche Grundlagen
Sachverständiger ist, wer
Sachverstand hat! Diese subjektive Einschätzung, die jeder zunächst für
sich selbst trifft, stellt das Sachverständigenwesen in Deutschland vor
große Probleme. Einen vom Gesetzgeber festgeschriebenen
Sachkundenachweis gibt es zunächst nicht. Verschiedene Organisationen,
Vereinigungen und Kammern treten diesen Tatsachen seit langem entgegen.
Mit dem „öffentlich bestellten- und
vereidigten Sachverständigen“ wurde insbesondere für die öffentliche
Hand, Gerichte und die Finanzämter eine Möglichkeit geschaffen, den
Nachweis über ausreichende Berufserfahrung und –praxis einzufordern.
Um in der Rechtsprechung eine
möglichst gleiche und verlässliche Grundlage zu haben, existieren
zumindest gesetzliche Richtlinien und Vorschriften, die in der
Wertermittlung berücksichtigt werden. |